1. Für alle Jugendangler gilt das jeweils gültige hessische Fischereigesetz

(aktuelle Version vom 28.4.2023)


2. Als Jugendangler gelten im ASV Maintal alle aktiven Angler zwischen 10 und
17 Jahren.
(in Ausnahmefällen auch schon ab 9 Jahren)


3. Jeder Jugendangler ab 10 Jahren muss die Bescheinigung über die bei der
Stadtverwaltung gezahlte Fischereiabgabe für das aktuelle Jahr beim
Fischen mitführen.


4. Mit Erreichen des 16. Lebensjahres ist die erfolgreich abgelegte
Fischerprüfung und ein Jahresfischereischein Pflicht.


5. Ohne erfolgreiche Fischerprüfung dürfen Jugendliche nur in Begleitung
eines Erwachsenen (der im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines ist)
oder im Rahmen der offiziellen Jugendangeltermine am Gartensee fischen.


6. Das Fischen in den anderen zur AIG gehörenden Gewässern ist ohne
Fischerprüfung nur im Rahmen offizieller Jugendangeltermine erlaubt.


7. Die Jugendwarte und der geschäftsführende Vorstand sind den
Jugendanglern gegenüber weisungsberechtigt.


8. Ohne erfolgreich bestandene Fischerprüfung dürfen Jugendangler nur mit
einer Rute fischen.


9. Mit bestandener Fischerprüfung dürfen Jugendangler ab 14 Jahre mit zwei
Ruten fischen.


10. Die gesetzlichen Entnahmefenster und Schonzeiten sind selbstverständlich
einzuhalten.


11. Ohne erfolgreiche Fischerprüfung und unter 16 Jahren ist das Fischen nur
mit einem Einfachhaken erlaubt.


12. Zu jedem Angeln muss ein Unterfangkescher, ein Maßband, ein Hakenlöser,
ein Betäubungsstab o.ä. und ein Messer mitgeführt werden.


13. Für alle aktiven Jugendangler beträgt der Jahresbeitrag zur Zeit 50.-- € im
Jahr.


14. Bei jedem Jugendtreff/Jugendangeln stehen den Jugendlichen jeweils 2
alkoholfreie Getränke zu. ( Dies gilt nicht bei offiziellen Vereinsveranstaltungen)